Rauchmelder ab Oktober in Kärnten Pflicht!
Laut neuem Baurecht sind mit 1. Oktober in allen Neubauten Rauchwarnmelder anzubringen. Und zwar in jedem Aufenthaltsraum, außer in der Küche sowie im Flur. Bis 30. Juni 2013 müssen auch bestehende Wohnungen entsprechend ausgerüstet sein.
Wichtige Kriterien, die man beim Kauf eines Rauchmelders beachten soll:
Prüfzeichen: Hinweis, dass der Rauchmelder den erforderlichen Normen entspricht (ÖNORM EN 14604)
Rauchwarnmelder sind regelmäßig auf Ihre Funktion zu überprüfen.
Achten Sie daher auf möglichst lange Prüfintervalle.
Ausstattung mit einem leicht bedienbaren Testknopf, der jederzeit eine einfache Funktionsprüfung ermöglicht
Warnfunktion, sobald ein Batteriewechsel nötig ist Einfache Montagemöglichkeit und Gebrauchsanleitung
Lange Lebensdauer (Garantie)
Weitere Tipps für Ihre persönliche Sicherheit und die private Vorsorge gibt es im Sicherheitsratgeber des Kärntner Zivilschutzverbandes, der kostenlos angefordert werden kann.
Kärntner Zivilschutzverband 9020 Klagenfurt, Rosenegger Straße 20, Haus der Sicherheit Tel. 050-536-57080, FAX 050-536-57081
E-Mail: zivilschutzverband@ktn.gv.at