Das Dilemma der rasenden Retter

Dass Feuerwehrleute auf dem Weg zum Einsatz geblitzt und bestraft wurden, löst heftige Diskussionen aus. Es geht um die entscheidende Frage, was wichtiger ist: So schnell wie möglich Hilfe leisten zu können oder trotz des Drucks Rücksicht auf die Straßenverkehrsordnung zu nehmen.

Gibt es in bestimmten Fällen Ausnahmen, also keine Strafen?
„Es gibt Rechtfertigungsgründe, die eine Strafbarkeit ausschließen“, sagt Christian Liebhauser-Karl, Sprecher des Landesgerichts. Im Gesetz gibt es den „entschuldigenden Notstand“. Der trat etwa ein, als ein Mann betrunken mit dem Auto von einer Alm ins Tal fuhr, weil eine Bekannte kollabiert war. Am Berg war kein Empfang. Die Frau war in Gefahr. Er setzte sich mit 1,7 Promille hinters Steuer und wurde nicht bestraft. Seine Alkoholisierung war „entschuldigt“, weil er die Frau rettete. „Das heißt aber nicht, dass alle Verkehrsvorschriften außer Kraft treten, wenn die Sirene losgeht“, mahnt Polizeijurist Johann Darmann.