FF-Gesetzesnovelle zur Einrichtung von Katastrophenhilfszügen

Am Landesfeuerwehrverband Kärnten stellte heute, Dienstag, Feuerwehrreferent LH-Stv. Kurt Scheuch gemeinsam mit Landesfeuerwehrkommandant Josef Meschik und Gemeindebundpräsident Ferdinand Vouk eine neue Gesetzesnovelle betreffend die Errichtung von Katastrophenhilfszügen und einer erweiterten Einsatzmöglichkeit für die Kärntner Blauröcke vor.

„Um den immer häufiger auftretenden Naturkatastrophen wirkungsvoll begegnen zu können, haben wir beschlossen, das Feuerwehrgesetz dahingehend zu adaptieren, dass die Aufstellung von Katastrophenhilfszügen (KAT-Zügen) in Kärnten möglich wird. Die KAT-Züge werden eingerichtet, um bei überörtlichen großen Einsätzen die alarmierten Feuerwehren zu unterstützen und bei länger andauernden Einsätzen abzulösen“, erklärt Scheuch die geplante Novellierung des Kärntner Feuerwehrgesetzes.

Quelle: LFKdo/LPD