Förderung Schutzbekleidung 2013

In der Sitzung des Landesfeuerwehrausschusses vom 10. Dezember 2012 wurde beschlossen, die Förderung für die Anschaffung von Schutzbekleidung in das jährliche Förderungsprogamm des KLFV aufzunehmen.

Der Beschluss soll ein Beitrag dazu sein, die persönliche Sicherheit der Einsatzkräfte zu gewährleisten bzw. zu verbessern.

Der unter Downloads/Anträge bereitgestellte Antrag für das Jahr 2013 ist, versehen mit allen Unterschriften, im Dienstweg bis 31.03.2013 dem KLFV zu übermitteln. Das formlose Ansuchen um Auszahlung des Finanzierungsbeitrages muss bis 31.12.2013 beim KLFV eingelangt sein! Detailinformationen hinsichtlich der genauen Abwicklung finden Sie auf der 2. Seite des Antrages.